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Das Modell von Sigrid Mostert zeigt die ganze Dimension des Projektes. Im Vordergrund die - wegen Sprengung gesperrte - Straße von Breinig nach Kornelimünster, links die Stockemer Straße.

>> Aktuell

Schmalspur-Antrag für 700.000 Tonnen Gestein im Jahr

In der unendlichen Geschichte von Nachbesserungen zur Steinbruchgenehmigung folgt jetzt das nächste Kapitel und das ist ein echter Hammer: Der Betreiber hat die Förderung von 350.000 Tonnen verkaufsfähigem Produkt beantragt, das heißt die Verarbeitung von 700.000 Tonnen Gestein jährlich. Die Begründung: Man hat festgestellt, dass die Maschinen im Steinbruch eine Kapazität von maximal 800.000 Tonnen pro Jahr haben! Dazu liegt nun seit Anfang Februar 2016 ein entsprechender Antrag vor. Die Entscheidung des Umweltamtes steht aus.

Der ursprüngliche Antrag für 200.000 Tonnen jährlich bestand aus diversen Gutachten und insgesamt 3 dicken Aktenordnern, dieser neue Antrag für weitere 150.000 Tonnen besteht aus ungefähr 125 Seiten (Allgemeiner Teil, Staubgutachten und Lärmgutachten). Unserer Ansicht nach fehlt vollständig eine Begutachtung der Verkehrssituation außerhalb des Steinbruchareals. Eine Fast-Verdoppelung zieht natürlich eine entsprechende Erhöhung der LKW-Fahrten durch Breinig und Kornelimünster nach sich.

Alle Gutachten des damaligen Genehmigungsverfahrens basieren auf 200.000 Tonnen Jahres-Produkt, auch der Landschaftspflegerische Begleitplan.

- Es gibt auch keinen neuen Rekultivierungsplan!
- Es gibt kein neues Hydrogeologisches Gutachten.
- Im Staubgutachten wird nicht auf die Schwermetalle aus dem Boden, die freigesetzt werden, eingegangen.
- Es gibt kein neues Erschütterungsgutachten, obwohl eine höhere Abbautonnage natürlich häufigere oder mengenmäßig größere Sprengungen nach sich ziehen muss. >> 12.03.2016

 

Unterschriftenaktion gestartet

Auch nach der Lärmmessung im November 2013 haben sich im neuen Jahr wieder etliche Bewohner Breinigs über den unglaublichen Lärm aus dem Steinbruch beim Umweltamt beschweren müssen. Es gibt Tage, da wird der Lärm bis nach Alt Breinig und in die Wohngebiete Auf dem Schiefer/Weißdornweg und Corneliastraße/Kirchheid getragen. Insbesondere das Tackern des Hydraulikmeißels ist unerträglich. Hinzu kommen dann auch noch Sprengungen und die Verarbeitungsgeräusche in der Brecher- und Klassieranlage.

Da sich auch viele Menschen mit ihrer Beschwerde direkt an uns gewandt haben, haben wir eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen: Wir haben an viele Türen geklopft und nachgefragt, wer vom Lärm aus dem Steinbruch betroffen ist und sich durch ihn erheblich belästigt fühlt.

Bis zum 7.4.2014 haben sich 731 Personen als Lärmbetroffene in die Unterschriftslisten eingetragen. Das Ausmaß der Belästigung durch den Steinbruchlärm ist damit zum einen durch die große Zahl der Betroffenen erheblich größer als vermutet und zum anderen reicht der Radius, in dem die Betroffenen leben, weiter nach Breinig hinein als im damaligen Antrag zur Steinbrucherweiterung dargestellt. >> 06.04.2014

 

Jahreshauptversammlung 2014: Rechenschaft über das Jahr 2013

Am 10. März 2014 fand die Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative statt.

Die Versammlung begann mit dem jährlichen Bericht des Vorstands: Die Mitglieder wurden über alles informiert, was im Jahr 2013 stattgefunden hat. Sowohl über die Nichtzulassung zur Revision beim Oberverwaltungsgericht in Münster, wie auch über die andauernde extreme Lärmbelastung wurde berichtet. Mittlerweile ist das Thema Lärm zum Dauerbrenner geworden: Der Lärm aus dem Steinbruch, speziell der Lärm, der durch das Tackern beim Zerkleinern der Gesteine mittels Hydraulikmeißel verursacht wird, ist weithin hörbar und wird nicht nur in unmittelbarer Nähe des Steinbruchs als unerträglich empfunden.

In diesem Zusammenhang wurde auch über die Informationen, die die Bürgerinitiative im Januar 2014 aus einem Gespräch mit dem Umweltamt über die Lärmmessung erhalten hat, berichtet. So wurde bekannt, dass die Firma BSR eigens für die Lärmmessung Vorführgeräte - Hydraulikmeißel und Bagger - hatte heranschaffen lassen, wobei der Hydraulikmeißel eine so genannte "Silent"-Version darstellt, d. h. Schall- und Vibrationsdämpfung ergeben eine um 6 dB(A) geringere Lärmemission als die bisher im Steinbruch eingesetzten Aggregate! Mithin eine bewusste Täuschung, um die Messwerte niedrig zu halten. Der anschließende Tagesordnungspunkt „Kassenbericht“ verbreitete bei den Anwesenden auf Grund der positiven Abschlusszahlen eine gewisse Beruhigung auf das, was evtl. finanziell auf die BI noch zukommen könnte. Die Kassenprüferinnen bescheinigten der Kassiererin eine einwandfreie Kassenführung.

Auf Grund der geleisteten Arbeit wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Anschließend erfolgten Teilneuwahlen: Als erste Vorsitzende wurde Karin Clauser einstimmig wieder gewählt. Zur neuen Schriftwartin ist Sigrid Mostert einstimmig gewählt worden. Auch bei den Beisitzern gab es Änderungen: Susanne Kozerke und Stefanie Kutsch gehören erstmals zum Vorstand. Die Kassenwartin Helga Siemons und die Kassenprüferinnen Ilse Hüls, Gerta Hilgers und Hannelore Heidecker wurden einstimmig wieder gewählt.

Um zu dokumentieren, wie viele Menschen in den angrenzenden Nachbargebieten des Steinbruchs vom Lärm betroffen sind, hat die Bürgerinitiative mit einer Unterschriftensammlung begonnen. Bis 10.03.2014 waren bereits unglaubliche 500 Unterschriften von Betroffenen gesammelt worden. Tendenz: Steigend.

In der anschließenden Diskussion ist mehrfach Unverständnis darüber geäußert worden, dass die Bürgerinitiative offensichtlich die einzige Institution ist, die die Menschen und ihre Sorgen ernst nimmt. Die Frage, welche Position die Stadt, der Bürgermeister und die Politiker der Parteien, die sich am 25. Mai zur Kommunalwahl stellen, angesichts der Dimensionen und Auswirkungen des Riesensteinbruchs einnehmen, bleibt derzeit noch im Dunkeln. Aber wir werden versuchen, in dieses Dunkel vor der Kummunalwahl noch etwas Licht zu bringen.

Als Fazit des Abends gilt: Mittlerweile werden vielen Bewohnern von Breinig, Dorff und Kornelimünster die Dimensionen und Auswirkungen des Riesensteinbruchs vorstellbar - die Landschaftszerstörung, die aufgeschobenen Erdwälle, der unglaubliche Lärm, die Sprengungen und die vielen, vielen Schwerlastkraftwagen. Dabei ist davon auszugehen, dass es in der Zukunft beim Näherrücken des Steinbruchs in Richtung Breinig zu noch erheblicheren Belästigungen und Beeinträchtigungen kommen wird. Das zu verhindern, wird unser gemeinsames Ziel sein. Wir werden uns daher auch weiterhin engagiert für das gesundheitliche Wohlbefinden wie auch für die Wohn- und Lebensqualität der Menschen in den betroffenen Ortschaften einsetzen. >> 10.03.2014

 

Gefährliche Straßenverschmutzung

Der Januar war teilweise nass und das führte zu unglaublichen Straßenverschmutzungen zwischen der Ausfahrt der BSR/Blees an der L12 und Kornelimünster/Napoleonsberg bzw. in der Gegenrichtung nach Breinig bis zur Kreuzung Zehntweg/Stockemer Straße. Da das Umweltamt der Städteregion Aachen sich als nicht zuständig für die Verfolgung dieser Straßenverschmutzung erklärte, haben wir Kontakt aufgenommen mit dem Bauträger, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalzulassung Ville-Eifel in Euskirchen. Die Straße wurde nach diesem Hin und Her schließlich gereinigt. Wir dürfen gespannt sein, was der nächste Regen bringt wird. Festgeschrieben ist jedenfalls, dass die Straße unverzüglich bei Verschmutzungen vom Betreiber gereinigt werden muss. >> 25.01.2014

 

Gespräch über Lärmmessung

Am 17.01.2014 hat das Umweltamt zu einem Gespräch über die im November 2013 durchgeführte Lärmmessung eingeladen. In großer Runde fand ein Gespräch statt, in dem zwei Dinge überdeutlich geworden sind:
1. Alle gemessenen Werte vom 26.11.2013 lagen weit unterhalb der Grenzwerte.
2. Es ist möglich, einen Steinbruch „nachbarschaftsfreundlich“ zu betreiben! Denn so wie der Steinbruch am 26.11.2013 betrieben wurde, wünschen sich die lärmgeplagten Breiniger den Betrieb an jedem anderen Tag im Jahr auch... >> 17.01.2014

 

Lärmmessung bei einem Betroffenen

Das Umweltamt hat auf Grund der Beschwerden eine Lärmmessung bei einem Betroffenen an dessen Wohnsitz anberaumt. Der Tag war ideal für den Betreiber: Kaum Wind und kein Niederschlag, und - natürlich auch kein Lärm! So behutsam leise sind die Aggregate seit langem nicht mehr betrieben worden. Alle Betroffenen in den umliegenden Orten Breinig, Dorff, Kornelimünster, Hahn und Venwegen hatten einen ruhigen und entspannten Tag.

Dementsprechend hat die Auswertung der Messung ergeben, dass es keinen Lärm gab, keine Werte über den genehmigten Höchstwerten wurden erreicht! Im Januar 2014 wird es darüber ein Gespräch mit den Beteiligten im Umweltamt geben.

Leider hat die erträgliche Geräuschkulisse vom 26. November nur 10 Tage angehalten. Danach war es wieder dermaßen laut, dass sich etliche Betroffene erneut beschwert haben. >> 26.11.2013

 

Wann kommt die vereinheitlichte Genehmigung?

Die Bürgerinitiative richtet ein Schreiben an die Umweltbehörde der Städteregion Aachen, in dem die wichtigsten Problemstellungen aufgelistet worden sind, die sich aus dem Steinbruchbetrieb mit seinen unterschiedlichen Genehmigungen und unterschiedlichen Auflagen (hier die Altgenehmigung Blees aus 1998 - neu die Genehmigung BSR 2007) ergeben, nachdem sich die Firma Max Blees vom Abbau und Rekultivierung zurückgezogen hat.

Auch die Stolberger Zeitung greift diese Problematik auf und schreibt einen entsprechenden Artikel darüber (In der Presse). Außerdem fragt die Zeitung beim Umweltamt der Städteregion Aachen nach: Der Pressesprecher der Städteregion Aachen hat nämlich verlauten lassen, dass nach Aussagen des Amtsleiters des Umweltamtes diese beiden Genehmigungen demnächst in eine einzige Genehmigung zusammengefasst würden, so dass eine einfachere Überwachung möglich würde.

Wir dürfen also gespannt sein, wann das der Fall sein wird und welche Inhalte diese vereinheitlichte Genehmigung schließlich haben wird. >> 06.09.2013

 

Unerträglicher Lärm schon vor 7 Uhr morgens

Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss zur Ablehnung der Berufung zwar festgestellt, dass die Klägerin durch den Steinbruch nicht beeinträchtigt werden wird, wenn alle Nebenbestimmungen eingehalten werden und deren Einhaltung natürlich auch entsprechend überwacht wird, dennoch kommt es Ende August in der nicht genehmigten Betriebszeit vor 7 Uhr morgens immer wieder zu ganz erheblichen Lärmbelästigungen durch das Steinezerkleinern mit Hydraulikmeißeln und anschließender Weiterbearbeitung in den Brecher- und Klassiereinheiten.

Da in der Genehmigung für den Betrieb der Brecher- und Klassieranlage die Betriebszeit werktags von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr“ verankert ist, sind alle über die vielen stakatoartigen erheblichen Lärm-Ereignisse durch das Hydraulikmeißeln, die in den frühen Morgenstunden vor 7 Uhr stattgefunden haben, schwer verärgert. Weil der Lärm überdies in ganz Breinig zu hören ist, beschweren sich nicht nur etliche Anwohner beim Umweltamt der Städteregion.

Darüber hinaus wurde in der Genehmigung besonderer Wert auf folgende Aussage gelegt: Unter dem Aspekt „Schutzgut Mensch – 1b) Lärm“ heißt es: „Vom Antragsteller wurde ein Gutachten zur Bewertung der zu erwartenden Geräuschsituation vorgelegt. Nach den darin enthaltenen Immissionsprognosen sind durch das Vorhaben keine unzulässigen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft zu erwarten. … Die von der Antragstellerin erarbeiteten Gutachten weisen dies zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörde nach.“ Das besagte Gutachten geht aber auch davon aus, dass zumindest vor 6 Uhr (entsprechend TA Lärm) nicht gearbeitet wird. Das Gutachten basiert somit auf Werten, die schon jetzt nicht mehr eingehalten werden!

Das Gericht schreibt u. a.: „Ob Emissionen bzw. Immissionen geeignet sind, die genannten Beeinträchtigungen herbeizuführen, richtet sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung, insbesondere nach dem Stand der Wissenschaft.“ Während die allgemeine Lebenserfahrung ein sicherlich interpretierbarer Begriff ist, ist der Stand der Wissenschaft jedoch relativ eindeutig. Und der Stand der Wissenschaft belegt ganz klar: „Lärm macht krank“!

Durch die vielen Anrufe und E-Mails, die das Umweltamt in der Folge erhalten hat, sah sich der Leiter des Umweltamts dazu genötigt, dem Betreiber des Steinbruchs die Arbeit vor 7 Uhr dann doch zu untersagen. „Da der Betrieb des Hydraulikmeißels vor 7:00 Uhr nicht der Genehmigung entspricht, habe ich den Betreiber unmissverständlich aufgefordert, zukünftig dies zu unterlassen, seitens des Betreibers wurde dies auch zugesagt.“

Damit ist mehr als deutlich geworden: Ab jetzt hängt unser aller gesundheitliches Wohl von der Wachsamkeit und dem Willen zum Einschreiten des Umweltamts der Städteregion Aachen ab. Das Amt müsste somit uneingeschränkt dafür sorgen, dass ständig alle Auflagen, die in der Genehmigung festgeschrieben wurden, auch tatsächlich eingehalten werden. Wir haben da unsere berechtigten Zweifel. >> 08/09 2013

 

Genehmigung für Brecher- und Klassieranlage

Das Umweltamt der Städteregion Aachen erteilt am 09.07.2013 die endgültige Genehmigung zu der bereits seit Juli 2010 im "Probebetrieb" befindlichen auf zwei Ebenen freistehenden Brecher- und Klassieranlage für den Standort Flurstück 45 - Gelände der Firma Max Blees GmbH. Von dieser Genehmigung wird auch die Brech-, Trocknungs- und Klassieranlage in der Halle erfasst.

Von allen Anlagen dürfen in der Summe maximal 200.000 t/Jahr verkaufsfähiges Produkt hergestellt werden. Die Betriebszeiten des gesamten Standortes sind werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr. Die antragsgegenständliche Betriebszeit (Brecher- und Klassieranlage auf dem Flurstück 45) wurde von 07:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt. >> 09.07.2013

 

Staubmessstation darf abgebaut werden

Das Umweltamt gibt das Okay zum Abbau der Staubmessstation im "Breiniger Feld". >> 20.06.2013

 

Berufung wird nicht zugelassen

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster beschließt 27 Monate nach der Beantragung zur Berufung nach Aktenlage das Verfahren der Klägerin zur Berufung nicht zuzulassen!

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Dezember 2010 die Klage abgelehnt, „weil die Klägerin an ihrem Wohnort in ihren Rechten nicht verletzt sei“. Die Klägerin und damit auch die sie begleitende Bürgerinitiative haben somit den Prozess gegen die Bezirksregierung Köln verloren, d. h. die von der Bezirksregierung im Juni 2007 erteilte Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs zwischen Breinig, Dorff und Kornelimünster durch die Firma BSR GmbH ist damit rechtskräftig geworden.

Trotz unserer Einwände gegen die bei den BSR-Gutachten zu niedrig angenommenen Eingangswerte hinsichtlich der zu erwartenden Staub- und Lärmbelastungen hat das Gericht diese jedoch für richtig befunden. Somit ist alles ist in Ordnung: Niemand wird (nicht heute, nicht in 20 und auch nicht in 40 Jahren!) durch die Abbau- und Rekultivierungs-tätigkeiten im Steinbruch über den nach TA Luft bzw. TA Lärm zu tolerierenden Grenzwert hinaus beeinträchtigt oder gar gefährdet. So wird das Thema "Steinbruch" alle Bewohner der Orte Breinig, Dorff und Kornelimünster über Jahrzehnte bis zum Ende der Genehmigung im Jahre 2052 mit Sicherheit noch mächtig zu schaffen machen, denn neben der enormen Umweltzerstörung werden auch die Umwelt-belastungen für Mensch und Tier beim Näherrücken des Abbaus an Breinig, Dorff und Kornelimünster zunehmen.

Und das Gericht ist sich sicher, dass der Steinbruch – wenn er genehmi-gungs¬konform betrieben wird – keine Gefähr¬dung darstellt. Wobei genehmigungskonform bedeutet, dass alle in der erteilten Genehmigung festgeschriebenen Nebenbestimmungen eingehalten und die Einhaltung dieser insgesamt 105 Nebenbestimmungen und Auflagen auch vom Umweltamt der Städteregion Aachen entsprechend überwacht werden! >> 04.06.2013

 

Riesiger Erdwall aufgeschüttet

Auf dem Flurstück 45, für das die Firma BSR die Verpflichtung zum Abbau und Rekultivierung von der Firma Max Blees GmbH übernommen hat, wird Oberboden abgeschoben, der u. a. zur L12 hin als ein riesiger Wall aufgeschüttet wird, der den bisher gewohnten freien Blick in die Eifel verhindert. Bilder davon finden Sie in unserer „Fotogalerie“. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dadurch aufgeschreckt: Offenbar werden jetzt der Steinbruch und das Ausmaß an Umweltzerstörung für viele erst sichtbar! >> 08.03.2013

 

Jahreshauptversammlung 2013: Rechenschaft über das Jahr 2012

Am 4. März 2013 fand die Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative statt. Die Versammlung begann mit dem jährlichen Bericht des Vorstands: Die Mitglieder wurden über die Details der bisher eingereichten Gutachten, die zur Zulassung der Revision erstellt wurden, informiert. Dabei sind die Hauptargumente der Bürgerinitiative von Seiten der Beigeladenen BSR Schotterwerk GmbH noch nicht widerlegt worden. Genannt wurden u. a. die Belastung durch Lärm und Feinstaub. Gezeigt wurden etliche Diagramme, die die Feinstaubbelastung sehr anschaulich dargestellt haben.

Ein weiterer Punkt in der Liste der Argumente ist die Tatsache, dass das gesamte Stolberger Gebiet geogen vorbelastet ist, d. h. das Schwermetalle in verschiedenen Tiefen im Boden eingelagert sind. Diese Schwermetalle können beim Abbau freigesetzt werden. Aufgrund der dargelegten Daten sind die Klägerin und die sie unterstützende Bürgerinitiative daher zuversichtlich, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster das Revisionsverfahren zulassen wird.


Auch der anschließende Tagesordnungspunkt "Kassenbericht" verbreitete bei den Anwesenden die Überzeugung, dass gut vorgesorgt worden ist und man auch finanziell dem nächsten Schritt beruhigt entgegensehen kann. Die Versammlung hat demzufolge dem Vorstand für die geleistete Arbeit einstimmig Entlastung erteilt.

Anschließend folgten Teilneuwahlen: Als zweite Vorsitzende wurde Frau Steffi Grümmer einstimmig wieder gezählt, ebenso wie Frau Ina Giesen-Peters als Pressewartin. Auch die Beisitzer und Kassenprüferinnen wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Der Ausblick für das Jahr 2013 war deutlich: Nach der vierten großen Veränderung im Betriebsablauf (neue Zufahrt, direkte Ausfuhr von 110.000 t /a Gestein unter Umgehung der genehmigten Verarbeitung in den Aufbereitungsanlagen der Fa. Blees, Aufstellen und Betreiben mehrerer neuer Anlagen, obwohl das im Antrag noch völllig ausgeschlossen wurde) wird die Bürgerinitiative die Arbeit der Steinbruchbetreiber BSR und Blees aufmerksam beobachten. Sie wird tätig werden, wenn von Genehmigungsauflagen abgewichen wird bzw. Missstände sichtbar werden.

Als Fazit des Abends gilt: Sicher ist, dass der Steinbruch beim Näherrücken in Richtung Breinig zu erheblichen Belästigungen und Beeinträchtigungen wegen zunehmenden Lärms und Staubs führen wird. Das gilt sowohl für das gesundheitliche Wohlbefinden wie auch für die Wohn- und Lebensqualität in den kommenden Jahrzehnten. Nicht zuletzt wird sich das Geschehen auch negativ auf das Miet- und Immobilienniveau insbesondere von Breinig auswirken, weshalb die Bürgerinitiative auch weiterhin engagiert für eine intakte Umwelt des jetzt noch schönen Münsterländchens zum Wohle der Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Ortschaften eintreten wird.

In der Presse: Gegner hoffen weiter auf Zulassung der Revision

 

Bedenkliches Fazit nach mehr als 10 Jahren Kampf gegen die Erweiterung des Steinbruchs

Da die Antragsunterlagen wesentlicher Bestandteil der Genehmigung sind, macht es Sinn, bestimmte Passagen immer wieder in den Vergleich zur Realität zu bringen:

- "Der ab- und zuführende Verkehr wird über die Werkseinfahrt der Max Blees GmbH abgewickelt. Alle LKWs verlassen das Betriebsgelände über die Venwegener Str. Richtung Kornelimünster."

FALSCH! Das war das erste, was mit einer Sondergenehmigung geändert worden ist: Es entstand kurz nach Erteilung der Genehmigung eine zweite Zufahrt an der L12 zwischen Breinig und Kornelimünster.

- "Die Firma BSR Schotterwerke GmbH wird das gewonnene Gesteinsgut in den genehmigten Anlagen der Max Blees GmbH aufbereiten und so auf die Errichtung eigener Aufbereitungsanlagen verzichten."

FALSCH! Als Änderung Nummer 2 wurde die Aufstellung einer mobilen Siebanlage genehmigt.


- "Das abgebaute Material wird direkt zur vorhandenen und genehmigten Aufbereitungsanlage der Firma Max Blees transportiert."

FALSCH! In den Anlagen der Firma Blees wird lediglich eine deutlich reduzierte Menge des Materials verarbeitet. Deshalb wird Sondergenehmigung Nummer 3 erteilt: 110.000 t des abgebauten Materials brauchen nicht vor Ort aufbereitet zu werden, sondern können direkt aus dem Steinbruch ausgefahren werden. Diese Menge darf die Firma Blees mit ihrem eigenen Material ausgleichen, so dass die ursprünglich genehmigten 200.000 t/a verkauftsfähiges Material nunmehr faktisch auf 310.000 t/a erhöht werden können.

- "Es werden keine neuen Vorbrecher- oder sonstigen Anlagen aufgebaut."

FALSCH! Sondergenehmigung Nummer 4: Es wird eine neue riesige Anlage zum Brechen und Klassieren von Gestein installiert, die zwar bereits seit 2 Jahren im so genannten Probebetrieb läuft, aber selbstverständlich schon voll betrieben wird.


Und immer wieder stellen wir uns die Frage, wieso ist das möglich, warum fällt das niemandem auf? Warum nehmen das alle hin? Ist das umwelt-konform? Wer schützt uns Bürgerinnen und Bürger?

FAZIT: Uns schützt niemand - wir müssen um unseren Schutz kämpfen!

 

So sieht es aus, wenn im Steinbruch gesprengt wird

Auf der Online-Videoplattform YouTube sind Aufnahmen einiger der Sprengungen im Steinbruch zu finden. >> 19.02.2011

 

Sprengung vom 31. Januar 2011

 

Sprengung vom 31. März 2010

 

Sprengung vom 18. Dezember 2009


Schaden für die Umwelt und Etikettenschwindel

Die BI und deren Anwälte nehmen nochmals Bezug auf die problematischsten Punkte dieses Verfahrens:

- Schädliche Umwelteinwirkungen: Wir legen einen "Vergleich der Daten aus dem Gutachten "Ermittlung der Immissionszusatzbelastung durch luftverunreinigende Stoffe gemäß TA Luft für den bestimmungsgemäßen Betrieb des geplanten Trockenabbaus der BSR Schotterwerk GmbH"/ Ergänzung vom Mai 2006 mit den txt-Eingabedateien" vor, um aufzuzeigen, dass die Werte des Gutachters als zu niedrig angenommen wurden.


- Etikettenschwindel: Wir sind fest davon überzeugt, dass die Details der nachträglich gestellten Genehmigungsanträge zur Erweiterung der Betriebsabläufe eigentlich schon bei der ursprünglichen Antragstellung feststanden und daher hätten berücksichtigt werden müssen. Schließlich sind die Geschäftsführer der beiden beteiligten Firmen Blees und BSR gestandene Steinbruchbetreiber, die genau wissen, wie der Ablauf in einem Steinbruch zu sein hat. Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für den Gesamtstandort.


- Niemand kann uns davon überzeugen, dass hier zwei autarke Firmen nebeneinander agieren, die nichts miteinander absprechen und nichts miteinander zu tun haben. Deshalb hätte der Gesamt-Betrieb in der Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden müssen. >> 24.11.2010


Genehmigungsgrundlagen gibt es nicht mehr

Und schon wieder eine Änderung im Betriebsablauf: Die Errichtung und der Betrieb einer neuen riesigen Brecher- und Klassieranlage wird für einen Probebetrieb auf dem Flurstück Nr. 45 genehmigt. Wieder eine Einzelanlage, die für sich gesehen natürlich kaum Staub und Lärm produzieren soll, aufgezeigt durch entsprechende BSR-Parteiengutachten.


Während die Anlage seither in Betrieb ist, lässt die offizielle Genehmigung allerdings nach wie vor auf sich warten.

FAZIT: Die Genehmigungsgrundlagen des ursprünglichen Antrags gibt es inzwischen nicht mehr. Im Wege der einzeln bewerteten Nachträge wurden folgende Ausweitungen der Betriebsabläufe erreicht:

- Eine zweite Ein- und Ausfahrt an der L12 zwischen Breinig und Kornelimünster gegenüber dem Varnenum ist angelegt worden. Begründung: Man hat bei der Beantragung nicht gemerkt, wie unpraktisch der eigentliche Plan war und wie wichtig - aus Umweltschutzgründen - nunmehr eine zweite Ausfahrt ist!


- Eine mobile Siebanlage ist installiert worden. Begründung: Man hat erst während des Betriebs gemerkt, dass die unentbehrlich ist!


- Eine Sondergenehmigung zur Ausfuhr von jährlich 110.000 t/a Gestein direkt aus dem Steinbruch. Begründung: Man hat bemerkt, dass die Anlagen der Firma Blees GmbH das benötigte Gestein für den Straßenbau gar nicht herstellen können, also wird es aus dem Steinbruch in eine andere BSR-Anlage zur Verarbeitung nach Gressenich gebracht.


- Eine eigenständige Brecher- und Klassieranlage ist in Betrieb genommen worden. Begründung: Das schützt die Umwelt und reduziert den bis dahin erhöhten Schwerlastverkehr. Dass jetzt z.B. zwei Dieselaggregate mit je 400 PS zum Antrieb der Anlage laufen, spielt offensichtlich keine Rolle. >> 07.09.2010