Beobachten und beschweren Beobachten Sie das Geschehen der beiden Steinbruchbetriebe besonders aufmerksam und kritisch. Wenn Ihnen dabei Sachverhalte auffallen, die Ihnen nicht plausibel erscheinen, fragen Sie bei der Überwachungsbehörde schriftlich nach. Sollten Sie sich durch das Betriebsgeschehen erheblich gestört, be-lästiget oder gefährdet fühlen, z. B. durch Sprengerschütterungen, Staubentwicklung, Lärm, Verkehr, beschweren Sie sich bitte sofort schriftlich bei der zuständigen Überwachungsbehörde. An wen richten Sie Ihre Anfragen oder Beschwerden? Die zuständige Behörde bei Beschwerden: StädteRegion Aachen Zollernstraße 20 52070 Aachen Hier finden Sie den direkten Ansprechpartner Postanschrift
Zollernstraße 20 52070 Aachen Hier finden Sie den direkten Ansprechpartner StädteRegion Aachen / Umweltamt Zollernstraße 20 Hier finden Sie den direkten Ansprechpartner Postanschrift
Hinweis: In unserer Fotogalerie finden Sie eine Planskizze, aus der Sie die Zuordnungen leicht herleiten können, wobei das noch als Restfläche Blees bezeichnete Abbaufeld ebenfalls ab 30.09.2008 durch die Firma BSR abgebaut und rekultiviert wird. Folgende Angaben sollte eine Beschwerde enthalten: 1. Anschrift des/der Beschwerdeführers/in Damit wir von Ihren Beschwerden bei der StädteRegion erfahren, bitten wir Sie, uns sowohl von Ihrer Eingabe als auch von der Stellungnahme der Überwachungsbehörde eine Kopie zuzusenden.
Mitglied werden Hier finden Sie ein Beitrittsformular als pdf-Datei
Geld spenden Wir haben in den letzten 10 Jahren erhebliche Aufwendungen gehabt: Anwälte wurden verpflichtet, unsere Rechte wahrzunehmen. Wir haben Gutachter beauftragt, die im Antrag vorgelegten Gutachten und deren Aussagekraft zu überprüfen. Und unser Einsatz ist auch weiterhin gefordert. Um die Kosten decken zu können, waren wir in der Vergangenheit und sind wir auch in der Zukunft darauf angewiesen, dass wir über die jährlichen Mindestbeiträge hinaus Spenden zur Verbesserung unserer Finanzsituation erhalten. Wir bitten Sie daher, unsere Bemühen durch eine Spende zu unterstützen! Als gemeinnütziger Verein sind wir befugt, so genannte Spendenquittungen zur Steuerminderung auszustellen. Ihr Spenden-Überweisungsformular sollte folgende Angaben enthalten: Wenn Sie diese Angaben auf dem Überweisungsträger gemacht haben, geht Ihnen unverzüglich eine Spendenquittung zu.
Satzung lesen Wenn Sie sich für die Satzung der BI interessieren, dann finden Sie hier eine pdf-Datei
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